Spätere Nachtruhe im Einzelfall: CDU-Fraktion will Gastronomen, Winzer und Vereine stärken
Die CDU-Fraktion möchte prüfen lassen, ob die Nachtruhe in begründeten Einzelfällen später beginnen kann, etwa bei Hoffesten, Vereinsfesten oder in der Gastronomie. An der Nachtruhe ab 22 Uhr als Regel soll sich nichts ändern.
Worum es geht
Ein Hoffest beim Winzer, ein Abend beim Wirt, ein Vereinsfest: Das gehört zu Schweich. In den letzten Jahren häufen sich jedoch Beschwerden über Lärm in der Nachbarschaft von Gastronomiebetrieben, Winzern und Festen. Nicht selten wird schon um 22 Uhr, mit Beginn der gesetzlichen Nachtruhe, die Polizei gerufen. Das passiert auch dann, wenn keine Musik läuft und nur Gäste miteinander sprechen.
Was wir beantragen
Ein Vertreter des Ordnungsamtes soll in der Sitzung erläutern, welche rechtlichen Möglichkeiten Stadt und Verbandsgemeinde haben, die Nachtruhe in Einzelfällen gesetzeskonform hinauszuschieben. Dabei geht es besonders um eine kommunale Satzung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz. Auf dieser Grundlage soll der Stadtrat über die weiteren Schritte beraten. Falls nötig, kommt auch eine Resolution zur Änderung des Gesetzes in Betracht.
Warum uns das wichtig ist
Gastronomie, Winzer und Vereine machen Schweich lebendig, und das Angebot ist ohnehin kleiner geworden. Wer bei einem Hoffest oder Vereinsfest bis 23 oder 24 Uhr im Freien beisammensitzen möchte, sollte das in einem vernünftigen Rahmen auch können. Uns geht es um einen fairen Ausgleich zwischen dem Ruhebedürfnis der Nachbarn und dem Wunsch der vielen, die unsere Feste und Lokale besuchen.
Kommen Sie dazu
Die Sitzung des Stadtrates findet am 15. Oktober um 19:00 Uhr im Bürgertreff im Bürgerzentrum Schweich statt und ist öffentlich. Den vollständigen Antrag finden Sie im Anhang.
Fragen zum Antrag? Sprechen Sie uns an. Die Mitglieder der CDU-Fraktion sind jederzeit ansprechbar.
Zum Antrag: