Kein zweiter Radweg für die Schweicher Moselbrücke
2027 soll der Ersatzneubau der Schweicher Moselbrücke beginnen. Die im vergangenen Jahr vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) abgeschlossenen Planungen sorgten nicht nur in Schweich für großes Unverständnis. Denn der LBM sieht nur auf der unterstromigen Seite der Brücke einen Radweg vor. Für die Mehrheit des Schweicher Stadtrates aus CDU und FWG war dies nicht nachvollziehbar, sodass die Stadt Schweich Klage beim Oberverwaltungsgericht Koblenz einreichte. Auch die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße sowie die Ortsgemeinde Longuich schlossen sich der Klage an.
Nach der mündlichen Verhandlung am 01. Oktober 2025 ließ das Gericht nun verlauten, dass es die Klage abweise. Das Gericht befand dabei nicht über Sinn- oder Unsinnhaftigkeit des nur einseitig vorgesehenen Radweges, sondern führte aus, dass die Kommunen durch das Vorhaben des LBM nicht in ihrer eigenen Planungshoheit eingeschränkt seien.
„Das Urteil ist nach juristischen Gesichtspunkten nachvollziehbar und zu akzeptieren. Der LBM muss sich jedoch weiterhin den Vorwurf gefallen lassen, rückwärtsgewandte Planung zu betreiben. Eine Brücke, die 70 – 100 Jahre ihren Dienst tun soll, braucht in der heutigen Zeit beidseitige Radwege“, kommentiert CDU-Fraktionsvorsitzender Jonas Klar die Entscheidung.
Die Bauarbeiten sollen nach wie vor im Herbst 2027 im beginnen. Für das Jahr 2029 ist eine einjährige Vollsperrung der Moselbrücke vorgesehen.
Hier geht's zur Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz: